Bei Maßnahmen, die nicht zur künstlichen Befruchtung gehören, ist keine Zuzahlung vorgesehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei bis zu 8 Inseminationen ohne Stimulation, bei bis zu 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation und bei 3 IVF- bzw. 3 ICSI-Zyklen jeweils 50 % der Kosten.
Voraussetzungen sind:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann darf maximal 49 Jahre alt sein.
Der verbleibende Kostenanteil für Patienten beträgt:
- Insemination ohne Stimulation
ca. 60,- bis 120,- EUR (je nach Medikamentenaufwand) - Insemination nach hormoneller Stimulation
ca. 150,- bis 500,- EUR (je nach Medikamentenaufwand) - IVF und ICSI
ca. 1.200,- bis 2.200,-EUR (je nach Medikamentenaufwand)
Die Kosten beziehen sich auf einen Behandlungszyklus mit der jeweiligen Methode.