Bei Maßnahmen, die nicht zur künstlichen Befruchtung gehören, ist keine Zuzahlung vorgesehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei bis zu 8 Inseminationen ohne Stimulation, bei bis zu 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation und bei 3 IVF- bzw. 3 ICSI-Zyklen  jeweils 50 % der Kosten. 

Voraussetzungen sind:
  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
  • Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
  • Der Ehemann darf maximal 49 Jahre alt sein.
 
Der verbleibende Kostenanteil für Patienten beträgt:
  • Insemination ohne Stimulation
    ca. 60,- bis 120,- EUR (je nach Medikamentenaufwand)
  • Insemination nach hormoneller Stimulation
    ca. 150,- bis 500,- EUR (je nach Medikamentenaufwand)
  • IVF und ICSI
    ca. 1.200,- bis 2.200,-EUR (je nach Medikamentenaufwand)
Die Kosten beziehen sich auf einen Behandlungszyklus mit der jeweiligen Methode.