Gesetzlich versicherte Patienten
Gesetzlich versicherte Patienten müssen 50 % der Gesamtkosten bei Inseminationen, IVF und ICSI selbst tragen.
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer unter Verwendung der GOÄ (Gebührenordnung für ärztliche Abrechnung).
Selbstzahler sind Patienten, die keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung bei einer Versicherung haben.